Erfassung einer GKV-Verordnung

Im Folgenden wird erklärt, wie Sie eine gesetzliche Verordnung in PraxWin erfassen.

Erfasst werden können PraxWin die gesetzlichen Heilmittelverordnungen 13 für Physiotherapie und Podologie, 18 für Ergotherapie, 14 für Logopädie sowie 56 für Reha und Funktionstraining.

    1. Gehen Sie im Menü auf "Rezept" und klicken Sie auf "Neue Heilmittelverordnung". Es wird sodann die von Ihnen standardmäßig festgelegte Heilmittelverordnung aufgerufen. Wenn Sie eine spezielle Heilmittelverordnung auswählen wollen, dann klicken Sie auf "Neuanlage mit Auswahl" und wählen Sie die Heilmittelverordnung aus.

    2. Nun öffnet sich das Erfassungsfenster.

    3. Weisen Sie der Verordnung zunächst einen Patienten zu. Klicken Sie hierzu auf "Patient zuordnen".

    4. Wählen Sie den gewünschten Patienten aus der Liste aus und bestätigen Sie mit Doppelklick.