HM56 - Reha und Funktionstraining
Neuanlage und Bearbeitung einer Verordnung
Eine Heilmittelverordnung 56 legen Sie in PraxWin unter [Register: Rezept] => [Neuanlage mit Auswahl].
Das Erfassungsformular ist an die reale Verordnung angelehnt, sodass Sie die Daten hier einfach übertragen können.
Besonderheiten
Die tabellarische Erfassung der Heilmittelpositionen nach Maßgabe des Kataloges, ist eine Abweichung vom original Formular. Hier tragen Sie, wie in jedem anderen Rezeptformular, die Heilmittelpositionen, die Sie mit der Krankenkasse abrechnen werden, ein.
Wenn Sie im unteren Bereich des Formulars unter "Kostenübernahme der Krankenkasse" keine feste Anzahl, wie z.B. 50, 120,90,45 angeben, wird PraxWin die Anzahl "Verordnungsmenge" beim Übernehmen der Behandlungstage aus dem Kalender entsprechend anpassen.
Wenn beispielswiese die Rehabilitation für einen Zeitraum und nicht für eine feste Anzahl genehmigt ist, wird die Anzahl "Verordnungsmenge" von PraxWin automatisch bei Terminänderungen neu berechnet.
Abrechnung einer HM56 Verordnung für Selbstabrechner
Die HM56 Verordnungen werden über den Reiter: "Rezeptabrechnung" abgerechnet. Für jede Abrechnung legen Sie eine neue Abrechnungsliste an und fügen anschließend in die Liste die abzurechnenden HM56 Verordnungen ein. Die Verordnungen können sich im Status "angelegt" oder "abgeschlossen" befinden.
Anschließend sehen Sie in der Liste die Rezepte der Abrechnung. Sie können die Rezepte weiterhin bearbeiten und ändern.
Unterscheidung von Zwischenabrechnung und Abschlussrechnung
Im Rezeptformular gibt es ein Häkchen "Abschlussrechnung". Ist das Häkchen gesetzt, wird bei der nächsten Abrechnung eine Abschlussrechnung erstellt. Ist das Häkchen nicht gesetzt, dann erfolgt bei der nächsten Abrechnung eine Zwischenabrechnung.
Bei einer Zwischenabrechnung werden nur die von Ihnen vorgegebene Leistungen bis zum Abrechnungsdatum abgerechnet.
Anhand der Spalte "Endabrechnung" bzw. "Abschlussrechnung" sehen Sie in der Abrechnungsliste ob für das Rezept eine Abschlussrechnung oder eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.
Die Abrechnung erfolgt über den Rechnungsdruck. Die Taste finden Sie in der Abrechnungsliste "Rechnungsdruck".
Vor dem Rechnungsdruck muss das Abrechnungsdatum gesetzt sein. Das Datum gilt als Stichtag für die Zwischenabrechnung. Alle Termine bis zu diesem Datum werden in dieser Abrechnung abgerechnet.
Alle Rezepte, die mit "Abschlussrechnung" markiert sind, werden komplett übernommen und abgerechnet.
Alle Rezepte, die nicht als "Abschlussrechnung" markiert sind, werden von Praxwin aufgeteilt.
Wird ein Rezept aufgeteilt, so bleibt der Teil des Rezeptes, der abgerechnet wird, in der Abrechnungsliste erhalten. Für den folgenden Teil (spätere Termine) wird ein neues Rezept angelegt.
In den Patientenstammdaten sehen Sie dann unter "Rezepte" zwei Rezepte mit der gleichen Rezeptnummer. Die bereits abgerechneten Teile, sind als "abgerechnet" markiert und sollten von Ihnen normalerweise nicht mehr verändert werden!
Nach dem Rechnungsdruck müssen Sie noch die Daten an die Krankenkassen senden. [Taste: "An Krankenkasse senden"] Der Versand erfolgt über Dakota und ist analog zu anderen Abrechnungen vorzunehmen.