Corona-Hygiene-Pauschale

Aktueller Stand 22.11.2021:

Mit Beschluss vom 18.11.2021 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Corona-Hygienepauschale bis zum 31.03.2021 abgerechnet werden kann.

Die Hygienepauschaleverordnung bleibt bis zum 25.11.2022 in Kraft.

Seit dem 05.05.2020 kann gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen, der PBeak und der BG eine Hygienepauschale in Höhe von 1,50€ pro Rezept abrechnen. Die Positionsnummer lautet:

Für Physiotherapie: 29944

Für Ergotherapie: 59944

für Logopädie: L9944

und für Podologie: 79944

Die Position kann einmal pro Rezept abgerechnet werden!

Auch die Beihilfe bezahlt die Corona-Pauschale. Die Position müssen Sie in Ihrer Beihilfe-Preisliste anlegen. Öffnen Sie dazu Ihre aktuellste Beihilfe-Preisliste und legen Sie dort die Pauschale als Position an.

So erfassen Sie die Hygiene-Pauschale:

    1. Erfassen Sie in PraxWin wie gewohnt die gesetzliche Verordnung.

    2. Wählen Sie nun als separates Heilmittel "Hygiene Corona" aus. Für die Positionsnummer s.o.

    3. Die Verordnungmenge ist gleich 1.

4.


5. Auf dem Rezeptblatt 2 (Termine) gehen Sie nun auf den letzen Termin. Klicken Sie doppelt auf das Feld "Behandlung".

6. Setzen Sie in dem sich nun öffnenden Fenster, dass Häkchen bei "Corona-Hygiene".

7. Klicken Sie nun auf "Übernehmen".

8. Nun erscheint im letzten Termin des Rezeptes im Feld "Behandlung" hinter der eigentlichen Behandlung noch "Hygiene Corona".

9. Speichern Sie das Rezept nun mit "Speichern & Schließen"

Rezeptblatt 2 (Termine)