Abrechnung von abgebrochenen Behandlungen

Wenn Sie in einem Rezept mehrere Termine angelegt haben, ein Teil der Termine aber aufgrund eines Behandlungsabbruchs nicht mehr stattfinden, rechnen Sie die wahrgenommenen Termine wie folgt ab:

    1. Setzten Sie die tatsächlich wahrgenommen Termine im "Rezeptblatt 2" auf "wahrgenommen".

    2. Setzten Sie nun im darunter liegenden Feld "Behandlungsabbruch" ein Häkchen.

    3. Tragen Sie nun daneben liegenden Feld das Datum des Behandlungsabbruchs ein.

    4. Speichern Sie Ihre Eingaben.

    5. Die wahrgenommenen Termine können Sie nun wie gewohnt abrechnen.