Blankoverordnung
Seit dem 01.04.2024 gibt es die Blankoverordnung in der Ergotherapie. Diese steht Ihnen mit dem letzten Update auch in PraxWin zur Verfügung.
Es gibt folgende Video Anleitungen:
Für die Blankoverordnung haben wir ein eigenes Formular in PraxWin "HM 13 Blanko" (s.u.)
2. Danach gelangen Sie in die Eingabemaske für die Blankoverordnung. Diese sieht aus wie eine normale HM 13 - Verordnung, ist aber rechts durch die Beschriftung "Blankoverordnung gekennzeichnet".
Planung der Verordnung
Da Sie bei der Blankoverordnung viele Freiheiten bei der Durchführung haben, können Sie das Planungstool nutzen, um sich vorab einen Überblick zu verschaffen.
Die Taste, die das Tool öffnet, befindet sich auf der 1. Seite der Verordnung (s.u.)
In dem nachfolgenden Fenster können Sie nun folgende Daten zur Planung eintragen:
Behandlungsdauer
Wie viele Minuten soll ein Behandlungstermin durchschnittlich dauern? Ein Zeitintervall (ZI) entspricht dabei 15 Minuten. Ein Behandlungstermin muss mindestens 30 Min. (2 Zeitintervalle) und darf max. 120 Min. dauern.
Frequenz
Wie viele Behandlungstermine solle es pro Woche geben.
Startdatum
Wann ist der erste Behandlungstermin.
Wenn Sie nun auf "Termine planen" klicken erhalten Sie eine Übersicht für den Behandlungsplan (s.u.)
Erfassung und Durchführung der Blankoverordnung
Grundsätzlich wird eine Blankoverordnung ähnlich wie eine normale Verordnung erfasst. Der größte Unterschied besteht dahin, dass es bei der Blankoverordnung keine Verordnungsmenge gibt und der Wert der einzelnen Behandlungstermine durch die Zeitintervalle bestimmt wird.
So erfolgt die Erfassung der Blankoverordnung im Einzelnen:
Verordnungsvorderseite (Rezeptblatt 1)
Patienten- und Versicherungsdaten
Diese werden wie bei jeder Verordnung direkt aus dem Patientenstammdaten übernommen.
ICD-Code, Diagnosegruppe und Leitsymptomatik
Werden ebenfalls wie bei eine regulären Verordnung erfasst, wie auf Papier Verordnung.
Verordnungsmenge und Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges
Eine Verordnungsmenge gibt es bei der Blankoverordnung eben so wenig, wie ein verordnetes Heilmittel.
Sie Tragen daher alle Behandlungen, die Sie durchführen einzeln mit der Verordnungsmenge 1 ein. Außerdem können Sie pro Blankoverordnung einmal eine Versorgungsbezogene Pauschale (Nr. 54503) hinzufügen (Beispiel s.u.)
Haben die Leistungen unterschiedliche Zeitintervale, dann müssen diese Leistungen jeweils in einer eigenen Zeile erfasst werden - genauso wie in dem Beispiel die Verordnungspauschale. In dem Beispiel könnte das der Hausbesuch sein. Ein Hausbesuch wird z.B. nur mit einem Zeitinterval abgerechnet.
4. Therapiefrequenz
Die Therapiefrequenz wird bei der Blankoverordnung nicht ausgefüllt.
Verordnungsseite/Termine (Rezeptblatt 2)
Auf der 2. Verordnungsseite erfassen Sie nun die Termine in das Feld "ZI" tragen Sie dabei die Zeit Intervalle pro Termin ein. Beachten Sie dabei:
Für die versorgungsbezogene Pauschale wird ein eigener Termin mit dem Zeit Intervall "1" eingetragen.
Pro Termin müssen mind. 2 Zeit Intervalle und dürfen max. 8 Zeit Intervalle eingetragen werden.
Pro Termin dürfen Sie ein Zeit Intervall für die Vor- und Nachbereitung eintragen.
Beispiel s.u.