Teilabrechnung

Der Ablauf und die Dokumentation der Teilabrechnung ist genauso wie bei HM56 Verordnungen vorzunehmen.

    1. Sie legen zuerst wie gewohnt ein Rezept mit der verordneten Anzahl an.

    2. Dann erfassen Sie die Termine wie gewohnt.

    3. Für die Teilabrechnung müssen die Termine die Sie abrechnen möchten als wahrgenommen erfasst sein.

    4. Nun können Sie auf der Vorderseite des Rezeptes mit der Taste: "Teilabrechnung" das Rezept aufteilen.

    5. Dadurch wird das Rezept aufgeteilt in einen Teil mit Wahrgenommen Terminen und einen zweiten Teil mit nicht Wahrgenommen Terminen bzw. ggf. auch ohne Termine

    6. Nach dem PraxWin das Rezept aufgeteilt hat. Wird der Teil mit den Wahrgenommen Terminen geöffnet und als abgeschlossen markiert.

    7. Nun können Sie diesen Teil wie gewohnt abrechnen. Entweder über eine Abrechnungsstelle oder als Direktabrechner mit den Krankenkassen.

Für die Abrechnung ist es wichtig, dass Sie die Art der Abrechnung auf der Verordnung kennzeichnen.
- Teilabrechnung
- Endabrechnung
Bei der Ersten Teilabrechnung senden Sie an die Krankenkasse die original Verordnung.
Bei den Folgeabrechnungen senden Sie eine Kopie der original Verordnung. Auf den Kopien, sollten jeweils die abgerechneten Termine im original vom Patienten unterschrieben sein. D.h. Für die erste Teilabrechnung hat der Patient einen Teil der Termine unterschrieben. Von dieser Verordnung machen Sie eine Kopie. Für die nächste Abrechnung unterschreibt der Patient auf der Kopie.