Rückerstattung von zu viel gezahltem Eigenanteil

Allgemeines: Nach den Rahmenverträgen aller Berufsgruppen sind Therapeuten verpflichtet zu viel gezahlte Zuzahlung zurückzuerstatten, sollte die Behandlung abgebrochen werden. Darauf ist auf der Eigenanteil Quittung oder Rechnung hinzuweisen. 

Bei der Rückerstattung oder Neuberechnung werden zwei Fälle unterschieden

1) Eigenanteil ist bereits bezahlt (Bar / Ec-Karte oder Eigenanteilrechnung ist bezahlt)

Falls Sie den Eigenanteil barbezahlt abgerechnet haben oder der Patient eine ausgestellte4 Eigenanteilrechnung bereits bezahlt hat, gehen Sie wie hier beschrieben vor. 

2) Eine ausgestellte Eigenanteilrechnung ist noch nicht beglichen

Falls Sie den Eigenanteil per Rechnung abgerechnet haben und der Patient die Eigenanteilrechnung noch nicht bezahlt hat, dann stornieren Sie die Rechnung unter Finanzen->Offene Posten und anschließend können Sie aus dem Rezept den Eigenanteil noch abrechnen.


Beim bezahlten Eigenanteil gehen Sie wie folgt vor:  

2. Wechseln Sie auf das Rezeptblatt 2. und Setzten Sie unten das Häkchen bei Behandlung abgebrochen (s.u) 

3. Setzten Sie das Datum des Behandlungsabbruch

4. Bestätigen Sie nun den Hinweis, dass das Rezept auf abgeschlossen gesetzt werden soll. 

5. Klicken Sie nun wie gewohnt bei [Rezeptblatt 1] auf den Knopf [Eigenanteil].

6. Ihnen wird unten Rechts der Minusbetrag angezeigt, diesen können Sie nun wie üblich Buchen.

7. Beim Buchen in das Kassenbuch erscheint ein Hinweis, dass der neue Eigenanteil vom neuen Eigenanteil abweicht. Bestätigen sie hier,             dass es sich um eine Rückforderung handelt. 

8. Drucken Sie die neue Quittung aus!