Bundeswehrsoldaten haben Zugang zur kostenlosen truppenärztlichen Versorgung. Die Truppenärzte können eine Heilmittelverordnung auf eigenem Vordruck ausstellen.
Die Abrechnung dieser Verordnungen erfolgt nach den VDEK-Sätzen und ist ausschließlich an folgende Adresse zu senden:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat PA 1.4 – Abrechnungsstelle Heilfürsorge
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Diese Krankenkasse finden Sie unter dem Kürzel BW7 und Kassennummer 1293017.
Dabei sind folgende Regelungen zu beachten:
Die Behandlung muss spätestens drei Wochen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden.
Sollte das Feld "gültig bis Ende (Monat/Jahr)" ausgefüllt sein, muss beachtet werden, dass im Falle der Behandlung über dieses eingetragene Gültigkeitsdatum hinaus erbrachte Leistungen nicht werden.
Der zuständige Truppenarzt hat die Möglichkeit den Gültigkeitszeitraum der Verordnung zu verlängern. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.