Druckvorlage für Taxierung anpassen

Wenn Sie die neue Heilmittelverordnung dennoch taxieren wollen/müssen, müssen Sie die Druckvorlagen vorher entsprechend anpassen. Hierbei müssen die Felder gelöscht werden, welche nicht mehr mit gedruckt werden.

Es kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht:

1. Die Praxis taxiert wie bisher

2. Die Praxis druckt ohne Taxierung

3. Die Praxis druckt ohne Behandlungstage, aber mit Leistung

4. Die Praxis druckt ohne Behandlungstage und Leistung

5. Für Direktabrechner: Nur mit Rechnungsnummer, Belegnummer, IK und Stempel

6. Über Abrechnungsstelle: Nur mit IK und Stempel.