Abrechnung von Terminen

Termine von Patienten können auf zwei Arten abgerechnet werden: Über ein Rezept oder ohne Rezept (über eine Rechung).

1. Abrechnung über ein Rezept

Ein Termin kann über ein gesetzliches oder ein Privatrezept abgerechnet werden. Die Unterschiede werden im Folgenden erörtert.

a) Über ein gesetzliches Rezept

Liegt einem Termin eine gesetzliche Heilmittelverordnung zugrunde, so wird der Termin mit dem Rezept genüber der Krankenkasse abgerechnet.

Abrechnung von gesetzlichen Verordnungen

b) Über ein Privatrezept

Privatrezepte dienen der Abrechnung von Terminen von Privatpatienten oder gegenüber Institutionen wie der BG, Sozialkassen usw.. Privatrezepte können aber auch zur Abrechnung von reinen Selbstzahlerleistungen verwendet werden. Dies macht insbesondere dann Sinn, wenn mehrere Termine als planerische Einheit zusammengefasst und abgerechnet werden sollen.

Das Rezept bietet den Vorteil, dass aus ihm heraus die Anzahl der Termine und der Rezeptstatus ersichtlich ist. Ist ein Rezept abgeschlossen, wird es abgerechnet.

Beispiel: Ein Patient hat eine gesetzliche Verordnung für Krankengymnastik und hat trotzdem mehrere Termine für eine Selbstzahlerleistung. Hier macht es Sinn die Termine für die Selbstzahlerleistung in einem Privatrezept zusammen zufassen.

Außerdem ermöglicht das Rezept schnell erstellen von Terminausfallrechnungen.

Es wird ein Privatrezept angelegt und diesem die Termine hinzugefügt. Das Rezept dient somit auch zur Dokumentation der erbrachten und damit abrechenbaren Leistungen.

Eine Anleitung zur Anlage und Abrechnung von Privatrezepten finden Sie hier:

Privatrezepte

2. Abrechnung von Terminen ohne Rezept

Termine können auch ohne Verordnung abgerechnet werden. Dies macht beispielsweise dann Sinn, wenn Termine einzeln abgerechnet werden sollen oder es für die Abrechnung keiner Planung und Dokumentation bedarf.

Werden Termine wie z.B. in der Osteopathie üblich, direkt nach der Behandlung abgerechnet, stellt das Erstellen einer Rechnung aus dem Termin eine schnelle Möglichkeit dar.

Der Termin wird dann über eine Privatrechnung direkt an den Patienten gestellt.

Eine Anleitung dazu finden Sie hier:

Abrechnung von Terminen ohne Verordnung

3. Rechnungen in den Offenen Posten

Sowohl Rechnungen aus Privatrezepten als auch die Rechnungen zu Terminen ohne Rezept, finden sich nach der Rechnungserstellung in den Offenen Posten. Dort können Zahlungen erfasst oder die Rechungen als beglichen markiert werden.

Mehr Informationen zu den Offenen Posten in PraxWin finden Sie hier:

Offene Posten