Neue Heilmittelverordnung ab dem 01.01.2021
Ab dem 01.01.2021 gibt es im Zusammenhang mit der neuen Heilmittel-Richtlinie ein neues Verordnungsformular.
Das neue Formular finden Sie als HM2020 Eintrag in der Rezept mit Auswahl.
Dieses Verordnungformular gilt für die Physiotherapie, die Ergotherapie, die Logopädie und die Podologie.
Die Auswahl des Heilmittelbereiches erfolgt über die Zuordnung der IK. Damit das korrekt funktioniert, muss in den Praxisstammdaten bei der jeweiligen IK ein korrekter Abrechnungscode hinterlegt werden. s.Bild weiter unten.
In den Feldern "ICD-Code" werden die behandlungsrelevanten Diagnosen eingetragen. In dem Textfeld daneben, können diese als Freitext eingetragen werden.
Aus dem Feld "Diagnosegruppe" wird die Diagnosegruppe mit einer Leitsymptomatik ausgewählt. Das Häkchen bei der entsprechende "Leitsymptomatik" automatisch gesetzt.
In dem darunter liegenden Feld "Leitsymptomatik", wird die Leitsymptomatik nach dem Heilmittelkatalog durch Setzen des Häkchens bei "Leisymptomatik a, b oder c" gewählt, bzw. eine weitere Leitsymptomatik hinzugefügt werden, wenn diese über die Diagnosegruppe automatisch eingefügt worden ist.
Alternativ kann ein Häkchen bei "patientenindividuelle Leitsymptomatik" gesetzt werden. Diese kann dann in dem Freitextfeld darunter erfasst werden.
Die Heilmittel nach "Maßgabe des Kataloges" werden wie gewohnt verfasst und daneben die Verordnungsmenge eingegeben. Das Feld für die Frequenz entfällt.
Das Feld darunter ermöglicht das Erfassen eines ergänzenden Heilmittels.
Therapiebericht, Hausbesuch und dringlicher Behandlungsbedarf können über das Setzen von Häkchen ausgewählt werden.
Das letzte Textfeld dient der optionalen Erfassung von Therapiezielen, weiteren Befunden oder Ergänzungen.
Abrechnungscode in den Praxisstammdaten:
Bedrucken (Taxieren) der neuen Heilmittelverordnungen
1. Vorderseite
Die Vorderseite der neuen Heilmittelverordnung wird grundsätzlich nicht mehr bedruckt. Die neue Heilmittelverordnung enthält keine Taxierungsfelder mehr. Ein Bedruck ist nur noch mit individuellen Vorlagen durch manche Abrechnungsstellen vorgesehen.
Das "Vorderseite bedrucken" dient nur dazu, eine Übersicht auf eine leeres Blatt Papier zu drucken, sofern eine Abrechnungsstelle dies verlangt.
Druckvorlagen für Taxierung anpassen
2. Rückseite
Die Rückseite der Verordnung wird weiterhin mit den Behandlungsterminen bedruckt. Bitte testen Sie vor dem ersten Bedrucken den Druck auf einem leeren Blatt Papier.
Es ist ausdrücklich nicht erwünscht, die Rückseite der Verordnung mit Taxierungsdaten zu bedrucken (Quelle: Rundschreiben des GKV-Spitzenverband).
Die Taste zum Bedrucken der Rückseite finden Sie im Rezept => "Rezeptblatt 2 (Termine)".
Sollte die Abrechnungsstelle dennoch die Taxierung der Verordnung verlangen, muss die Druckvorlagen für die Rückseite entsprechend angepasst werden.
Gehen Sie dazu im Druckerdialog auf das Zahnrad neben der Druckvorlage und folgen Sie der folgenden Anleitung:
Druckvorlagen für Taxierung anpassen
Die Taste zum Bedrucken der Rückseite finden Sie im Rezept -> "Rezeptblatt 2 (Termine)".
Neue Zahnarzt-Verordnung
Sollte Ihnen die Zahnarzt-Verordnung fehlen, können Sie dieses über "Menü" => "Rezept" auswählen.