07 Genehmigungspflicht bei Verordnungen

In PraxWin wird zur Zeit bei folgenden Krankenkassen eine Genehmigungspflicht für Rezepte außerhalb des Regelfalls vorausgesetzt:

  • AOK Rheinland/Hamburg

  • Bei HM13 Verordnungen ab 01.07.2016

  • Bei HM18 Verordnungen ab 01.04.2016

  • IKK classic

  • Ikk gesund plus

  • bkk vital

  • Nur bei Langfristgenehmigung

  • bkk werra-weissner

  • Nur bei Langfristgenehmigung

  • Debeka Betriebskrankenkasse

  • außer in Bayern, Baden- Württemberg, Niedersachsen

  • Energie BKK

  • außer in Bayern

  • Ernst & Young BKK

  • Esso BKK

  • Novitas BKK

  • Südzucker-Betriebskrankenkasse

  • BKK Grillo-Werke AG

  • BKK KEVAG

  • BKK Medicus

  • BKK Schwesternschaft München

  • BKK ProVita

  • BKK Scheufelen

  • Nur bei Langfristgenehmigung

Rezepterfassung in PraxWin

Bei Verordnungen dieser Krankenkassen weist PraxWin Sie darauf hin, dass eine Genehmigung beantragt werden muss. Auf der Rückseite eines Rezeptes können Sie das Datum der Beantragung "beantragt am" eintragen. Ist das Datum eingetragen, erscheint der Hinweis nicht mehr.

Langfristgenehmigung: In PraxWin finden Sie auf der Vorderseite der Genehmigung unten rechts ein Häkchen "Langzeitverordnung". Durch das Setzen des Häkchen, erkennt PraxWin, dass eine Langfristgenehmigung erforderlich ist.

Einpflegen weiterer Genehmigungen

Sie können die Krankenkassen auch selbst als genehmigungspflichtig kennzeichnen. Diese Kennzeichnung können Sie in den Stammdaten der Krankenkassen pflegen.

In der Krankenkassen-Liste sehen Sie, welche Hinweise in PraxWin bei den Krankenkassen hinterlegt ist.

Ist das Feld leer, bedeutet dies, dass keine Genehmigung nötig ist. Steht dort "Erforderlich (PraxWin)", bedeutet es, dass nach den bei uns hinterlegten Informationen, eine Genehmigung erforderlich ist.

Die anderen Werte lauten:

Erforderlich: Eine Genehmigung ist erforderlich.
Nicht erforderlich: Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Bei Langfristverordnung: Eine Genehmigung ist nur bei einer Langfristverordnung erforderlich
Diese Einträge legen Sie im Erfassungsfenster der Krankenkasse fest.

Den Eintrag können Sie ändern, indem Sie die Daten der Krankenkasse zur Bearbeitung öffnen:

Mögliche Werte können sein:

Erforderlich: Eine Genehmigung ist erforderlich.
Nicht erforderlich: Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Bei Langfristverordnung: Eine Genehmigung ist nur bei einer Langfristverordnung erforderlich.
Leeres Feld: PraxWin entscheidet ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Handhabung bei der Rezepterfassung

Falls eine Genehmigung erforderlich ist und diese noch nicht beantragt wurde, erscheint oben im Rezept eine entsprechende Meldung.

Wenn Sie eine Genehmigung beantragt haben, tragen Sie auf der zweiten Rezeptseite (Termine) das Datum der Beantragung ein. Dadurch weiß PraxWin, dass eine Genehmigung nun beantragt ist und es erscheint beim nächsten Mal kein Hinweis mehr.

Auf der Rückseite können Sie das Datum der Beantragung eintragen.