Vorübergehende Mehrwertsteuersenkung ab dem 01.07.2020
Ab dem 01.07.2020 ändern sich die gesetzlichen Mehrwertsteuersätze von derzeit 19 % auf 16 % bzw. 7 % auf 5 %. Die neuen Mehrwertsteuersätze gelten bis zum 31.12.2020.
Wir werden mit einem Update ab dem 15.06.2020 die Mehrwertsteuersätze in PraxWin für Sie anpassen, sodass Sie diese in Ihren Rechnungen verwenden können.
Sofern Sie die Bruttopreise nicht anpassen, werden Sie keine neuen Preislisten mit neuen Preisen anlegen müssen.
Die Berechnung der MwSt wird abhängig vom Datum der Rechnung oder Barartikelverkaufs basierend auf dem vorgegebenen Bruttobetrag berechnet werden.
PraxWin wird ab dem 01.07.2020 automatisch bei neuen Rechnungen die neuen Mehrwertsteuersätze von 16% bzw. 5% ausweisen.
Dafür wird es in PraxWin unterschiedliche Steuersätze mit jeweils einem Gültigkeitsdatum geben:
MwSt. ermäßigt 7%, gültig vom 01.01.2000 - 31.06.2020
MwSt. ermäßigt 5%, gültig vpm 01.07.2020 - 31.12.2020
MwSt. ermäßigt 7%, gültig vom 01.01.2021 - 31.12.2099
Das Gleiche gilt für die Steuersenkung von 19% auf 16% analog.
Wenn Sie die Steuersätze aufteilen müssen, erstellen Sie zwei Rechnungen mit den entsprechenden Steuersätzen.
Das Update wird für Sie Anfang nächster Woche bereit stehen.
So wenden Sie die Mehrwertsteuersätze in PraxWin an
1. Allgemeines
Wir empfehlen Ihnen auf jeweils einer Rechnung nur einen Steuersatz zu setzen! Möchten Sie in dem Übergangszeitraum eine Rechnung mit zwei Mehrwertsteuersätzen (z.B. 5% und 7%) erstellen, so teilen Sie diese Rechnung auf!
Möchten Sie die in den Stammdaten gesetzten Bruttopreise nicht ändern, sondern nur den MwSt.-Satz bei gleichbleibenden Bruttopreisen anpassen, so müssen Sie in den Stammdaten keine Änderungen vornehmen.
2. Anleitung anhand von Fallbeispielen
2.1. Im Kassenbuch
Im Kassenbuch wird der Mehrwertsteuersatz über das Buchungsdatum automatisch angepasst. Soll für eine Buchung im Kassenbuch nachträglich eine Rechnung mit einem zurückliegenden MwSt.-Satz erstellt werden, lässt sich dieser über das Leistungsdatum oder MwSt. ändern (s.u.).
2.2. In den Rechnungen
2.2.1 Erstellung einer neuen Rechnung
Sie können die Positionen aus einer Preisliste oder den Artikel auswählen. Wenn dort ein MwSt.- Satz festgelegt ist, dann entscheidet PraxWin anhand des aktuellen Datums der Erstellung, welcher MwST.- Satz gilt.
Beispiel: Ist in den Stammdaten 7% hinterlegt und Sie schreiben die Rechnung am 2.7 dann setzt Praxwin 5%.
Soll die Leistung allerdings mit einem anderen MwSt.-Satz deklariert werden, können Sie entweder die MwSt. in der Postion ändern oder das Leistungsdatum. Das Leistungsdatum ist gleich dem Behandlungsdatum.
Setzen Sie das Leistungsdatum manuell, wählt PraxWin automatisch den für das Datum gültigen MwSt.-Satz aus. (s.u.)
2.2.1 Korrektur einer zurückliegenden Rechnung
In seltenen Fällen müssen ältere Rechnungen korrigiert werden.
Ist bereits ein Rechnungsdatum vorhanden, bestimmt PraxWin die MwSt. anhand des Rechnungsdatums. Auch hier können Sie dem MwST Satz nachträglich ändern in dem Sie ihn einfach setzen oder das Leistungsdatum setzen. Auch hier können Sie dem MwSt.- Satz nachträglich ändern, indem Sie ihn einfach setzen oder das Leistungsdatum setzen (s.o)
2.2.3. Stornierung von Rechnungen
Bei der Stornierung werden die MwSt.- Sätze der zu stornierenden Rechnung kopiert und damit übernommen.
3. MwSt. in den Stammdaten
Im "Menü" unter "Mehrwertsteuersätze pflegen und bearbeiten" haben Sie eine Übersicht über die jeweiligen Mehrwertsteuersätze. Diese werden von uns über Updates automatisch aktualisiert.