Allgemeines: Laut den Rahmenverträgen aller Berufsgruppen sind Therapeuten verpflichtet, eine zu viel gezahlte Zuzahlung zu erstatten, wenn die Behandlung vorzeitig abgebrochen wird. Dieser Hinweis sollte auf der Eigenanteil-Quittung oder Rechnung vermerkt sein.
Bei der Rückerstattung oder Neuberechnung gibt es zwei unterschiedliche Fälle:
1) Eigenanteil ist bereits bezahlt (Bar / Ec-Karte oder Eigenanteilrechnung ist bezahlt)
Falls Sie den Eigenanteil barbezahlt abgerechnet haben oder der Patient eine ausgestellte Eigenanteilrechnung bereits bezahlt hat, gehen Sie wie hier beschrieben vor.
2) Eine ausgestellte Eigenanteilrechnung ist noch nicht beglichen
Falls Sie den Eigenanteil per Rechnung abgerechnet haben und der Patient die Eigenanteilrechnung noch nicht bezahlt hat, dann stornieren Sie die Rechnung unter Finanzen->Offene Posten und anschließend können Sie aus dem Rezept den Eigenanteil noch abrechnen.
Beim bezahlten Eigenanteil gehen Sie wie folgt vor:
Öffnen Sie das Rezept des Patienten
2. Wechseln Sie auf das [Rezeptblatt 2]. und Setzten Sie unten das Häkchen bei [Behandlung abgebrochen] (s.u)
3. Tragen Sie das Datum des Behandlungsabbruchs ein
4. Bestätigen Sie nun den Hinweis, dass das Rezept auf abgeschlossen gesetzt werden soll.
5. Klicken Sie dann wie gewohnt bei [Rezeptblatt 1] auf den Knopf [Eigenanteil].
6. Ihnen wird unten Rechts der Minusbetrag angezeigt, diesen können Sie nun wie üblich Buchen.
7. Beim Buchen in das Kassenbuch erscheint ein Hinweis, dass der neue Eigenanteil vom neuen Eigenanteil abweicht. Bestätigen sie hier, dass es sich um eine Rückforderung handelt.
8. Drucken Sie die neue Quittung aus!
Falls nicht der gesamte Eigenanteil zurückerstattet werden soll, sondern nur einzelne berechnete Termine, können Sie diese direkt auf dem [Rezeptblatt 2] in PraxWin herausnehmen.
Öffnen Sie das [Rezeptblatt 2]
Suchen Sie die Spalte „Gebühr“
Stellen Sie sicher, dass das Feld des jeweiligen Termins leer bleibt und das Häkchen entfernt ist.
PraxWin berechnet den Eigenanteil automatisch neu – ohne diese Termine.
Hinweis: Falls bereits eine Rechnung für den Eigenanteil erstellt wurde, prüfen Sie, ob eine Stornierung oder Neuberechnung nötig ist.