Korrekturabrechnung für Direktabrechner

Für bereits abgerechnete Rezepte kann in PraxWin eine Korrekturabrechnung vorgenommen werden.

In Praxwin gehen Sie nun für die Korrekturabrechnung wie folgt vor: 

Schritt 1: 

    a) Öffnen Sie die Abrechnungsliste mit dem gekürzten Rezept.

b) Suchen Sie das bereits abgerechnete Rezept in der Abrechnungsliste aus.
==>Kontrollieren Sie, ob in der Liste eine Rechnungsnummer vorhanden ist.

Hinweis: Falls das Rezept versehentlich aus der Abrechnungsliste rausgenommen wurde, fügen Sie es wieder ein.

Schritt 2: 

Wählen Sie nun aus der Abrechnungsliste das Rezept aus und gehen Sie über Rechtsklick auf "Korrekturabrechnung" 

4. Wählen Sie in dem folgendem Fenster die Korrekturart aus

Hinweis: Drei Arten der Korrektur sind vorgesehen. Welche Art der Korrektur anzuwenden ist, können Sie diesem Dokument entnehmen: Link: Umsetzungsempfehlungen .

In dem Dokument sind folgende Korrekturarten beschrieben:

VKZ2: Nachforderungen umfassen alle Leistungen einer abgerechneten Rechnung, welche nicht beglichen wurden. Wenden Sie an, wenn z.B. Leistungen vergessen wurden abzurechnen.

VKZ3: Bei der Zuzahlungsforderung handelt es sich um die Nachforderung einer Zuzahlung. Wird angewendet, wenn Patienten den Eigenanteil nicht bezahlt.

VKZ4: Bei der Korrekturrechnung wird die gesamte Rechnung (korrigiert) erneut übermittelt.  Wird  bei Einspruch angewendet.

Hinweis: VKZ 1 ist die normale Abrechnung. D.h. falls die Krankenkasse eine Abrechnung mit VKZ 1 Kennzeichen wünscht, dann rechnen Sie ganz normal ab.

Eine von den Korrekturen müssen Sie nun auswählen:

Wichtig: die Felder Rechnungsnummer, Belegnummer (= Rezeptnummer in PraxWin) und Rechnungsdatum sind Verweise auf die "alte" von der Krankenkasse zurückgewiesene/abgesetzte Rechnung.
Falls Sie das alte Rezept vorher aus der ursprünglichen Abrechnungsliste entfernt haben, dann sind die Felder leer. In dem Fall müssen Sie die Felder manuell ausfüllen.

5. PraxWin legt nun für die Korrekturabrechnung ein neues Rezept an, kopiert alle Daten aus dem vorherigen und öffnet das neue Rezept. Wählen Sie in dem neuen Rezept eine neue Abrechnungsliste aus.

Abhängig von der Korrekturart müssen Sie nun folgende Änderungen am neuen Rezept vornehmen

Fehlt z.B. Hausbesuch, dann löschen Sie alle anderen Heilmittel aus dem Rezept und fügen Hausbesuch mit den relevanten Terminen ein.


7. Die anschließende Abrechnung erfolgt wie üblich. Drucken Sie den Begleitzettel aus und übermitteln Sie die Daten elektronisch. 

8. In dem Anschreiben, welches für alle Arten der Korrektur postalisch versendet wird, ist auf die Art der Korrektur Bezug zu nehmen. Auf die Erstabrechnung wird über die Rechnungsnummer verwiesen. 

9. Für die Zuzahlungsforderung wegen "erfolglosen Einzug der Zuzahlung" stellt der GKV-Datenaustausch ein Formular mit Ausfüllhilfe bereit.

Was mache ich, wenn ich die falsche Korrekturart gewählt hat?