Übergangsverordnungen 2020/2021 Podologie

Für podologische Behandlungen, welche im Jahr 2020 begonnen und in 2021 fortgeführt werden, gelten ab dem 01.01.2021 die neuen bundeseinheitlichen Preise.

1. Für die Verordnung gilt das alte Verordnungsblatt.

2. Lassen Sie die zum Zeitpunkt der Verordnung gültige Preisliste ausgewählt. Die Preise der neuen können ebenfalls ausgewählt werden, haben aber erstmal den Preis 0 Euro.

3. Wählen Sie nun in der ersten Zeile die Positionen, für das Jahr 2020 aus.

4. Erfassen Sie nun in der zweiten Zeile die Positionen für das Jahr 2021.

5. Die Behandlungen werden aufgeteilt, indem Sie die Termine auf der 2. Rezeptseite eintragen. Werde für die Positionen Termine für das Jahr 2021 ausgewählt, wird der Preis aus der neuen Preisliste geladen.

6. Dadurch wird die Preislistenwahl nach dem Behandlungsdatum aufgeteilt.

7. Gesamtbrutto und die Zuzahlung werden entsprechend berechnet.